7.6.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 202/75


Artikel 76

Die in den Kapiteln 4 und 5 genannten Rechtsakte sowie die in Artikel 74 genannten Maßnahmen, mit denen die Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen der genannten Kapitel gewährleistet wird, werden wie folgt erlassen:

a)

auf Vorschlag der Kommission oder

b)

auf Initiative eines Viertels der Mitgliedstaaten.